Derzeit herrscht in Berlin eine sehr hohe Inzidenzzahl von über 150 (18.04.2021)! Im Vergleich zum letzten Jahr ist die Gefährdung daher wesentlich höher als zum Saisonstart 2020 mit einer Inzidenz von nur 15(!).
Seitens des Landes Berlin ist aktuell die „Zweite SARS-CoV-2-Infektionsschutzmapnahmenverordnung“ in Kraft. Zusätzlich soll auf Bundeseben in Kürze das Infektionsschutzgesetzt angepasst werden, das wiederum Auswirkungen auf unseren schönen Sport haben kann.
Dennoch ist unter sehr eng gesteckten Bedingungen das „kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien“ gestattet. Der LTC Vorstand hat basierend auf dieser Verordnung eine „Corona-Sonderrregelung für die Platznutzung“ erstellt.

Bitte lest Euch die Sonderregelung aufmerksam durch und haltet die Regeln ein.

  • Die Regeln findet ihr in gedruckter Form auf dem Clubgelände bzw. als Download auf unserer Webseite: LINK
  • Die Einhaltung der Regeln wird regelmäßig durch alle Mitglieder des Vorstandes und Trainer vor Ort kontrolliert.
  • Aufgrund der sehr kritischen Infektionslage werden Verstöße durch die Mitglieder des Vorstandes oder durch den Trainer Frank Krumrei zunächst unverzüglich befristete Hausverbote, bei Wiederholung eine fristlose Kündigung ausgesprochen.
  • Jede/r Einzelne, der/die sich nicht an die Regeln hält, riskiert zudem eine umgehende Sperrung der gesamten Tennisanlage auf unbestimmte Zeit verbunden mit einer Strafzahlung von bis zu 10.000€ durch die Berliner Behörden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

  • Frage 1: Das Clubhaus ist gesperrt. Kann ich mir aber kurz einen Stuhl rausholen oder mir was aus der Küche holen?
    Antwort 1
    : Nein, das ist nicht möglich. Jeder Zutritt zum Clubhaus ist derzeit untersagt.
    Ausnahme: Vorstand/Trainer, um den Zutritt zum Vorstandsbüro zu erhalten.
  • Frage 2: Kann ich im Clubhaus oder in der Umkleide eigene Getränke/Lebensmittel aufbewahren und mir bei Bedarf rausholen?
    Antwort 2
    : Nein, jeder Zutritt zum Clubhaus ist derzeit untersagt, siehe Antwort 1.
  • Frage 3: Kann ich meinen Schrank in der Umkleide nicht einfach weiter benutzen? Ich halte auch den Abstand ein.
    Antwort 3:
     Nein, das ist nicht möglich. Laut der Verordnung ist der Zutritt zu Umkleiden und Duschen verboten.
    Lediglich das einmalige Abholen Eurer Sachen aus den Schränken ist zulässig.

Weiterhin ist folgendes zu beachten:

  • Bitte bezahlt eure Mitgliedsbeiträge. Gemäß Satzung und Gebührenordnung sind die Mitgliedsbeiträge bis zum 31. April 2021 zu entrichten. Wer noch nicht bezahlt hat, ist nicht spielberechtigt!
  • Die Plätze sind noch sehr frisch. Achtet bitte besonders auf vorsichtiges Spielen und ordentliche Platzpflege danach.

Die Plätze stehen seit Montag, dem 19.04.2021 zur Verfügung.